In der Regel rechnet die Süwag die verbrauchte Energie gegenüber unseren Kunden jährlich ab, da die meisten Strom- und Gaszähler im Jahresturnus abgelesen werden. Mit der Rechnung für den Energieverbrauch werden auf Basis des zuletzt festgestellten Verbrauchs die monatlichen Abschlagszahlungen ermittelt.
Eine unterjährige Abrechnung, z. B. monatlich auf Basis monatlich gemessener Verbrauchswerte, ist ebenso möglich. Jedoch berechnet die Süwag den damit verbundenen Mehraufwand, wie andere Energieversorger auch, über eine Gebühr für zusätzliche Abrechnungen verursachungsgerecht weiter. Dagegen bleibt die von den meisten Kunden gewünschte jährliche Abrechnung natürlich weiterhin kostenfrei.
Die Gebühr für die unterjährige Abrechnung unterliegt zu einem Großteil der staatlichen Regulierung, die in den von der Bundesnetzagentur freigegebenen Netznutzungsentgelten geregelt ist. Danach berechnet der Netzbetreiber Syna GmbH bei monatlicher Ablesung für Messung und Abrechnung 59,88€ / Jahr zzgl. Umsatzsteuer. Das sind Mehrkosten von 43,56 € / Jahr zzgl. Umsatzsteuer im Vergleich zum jährlichen Turnus.
Neben diesem Aufwand auf der Netzseite, der wie bereits erwähnt der behördlichen Regulierung unterliegt, fallen auch Mehraufwände für die Süwag als Energielieferant an, namentlich für Rechnungserstellung, -plausibilisierung und -versand. Dieser schlägt mit monatlich 3,00 € zzgl. Umsatzsteuer zu Buche.
In Summe ergeben sich Mehraufwände von
| 43,56 € / Jahr (behördlich regulierte Kosten des Netzbetreibers) | |
| + | 36,00 € / Jahr (Kosten des Energielieferanten für Rechnungserstellung, -plausibilisierung und -versand) |
| = | 79,56 € / Jahr jeweils zzgl. Umsatzsteuer |
Inklusive Umsatzsteuer ergibt sich eine Rechnungsgebühr von 94,68 € / Jahr bzw. 7,89 € / Monat. Wenn Sie eine halbjährliche oder vierteljährliche Rechnung wünschen, beträgt die Gebühr 7,89 € pro zusätzlicher Rechnung.
Wenn Sie diese – wie bereits erwähnt zum Großteil behördlich regulierten Mehrkosten – vermeiden möchten, empfehlen wir Ihnen, die bewährte jährliche Abrechnung mit monatlichen Abschlägen zu belassen.





