Die Erneuerung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und die Änderung der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) aus den Jahren 2005 und 2006 ziehen auf dem Energiemarkt eine Vielzahl von Veränderungen nach sich, die jetzt spürbar werden.
Vor der Gesetzesänderung
Gemäß dem bis dahin bestehenden Strom-Konzessionsvertrag, also vor der Gesetzesänderung, erhielt eine Kommune einen Nachlass von zehn Prozent auf den Rechnungsbetrag der „Allgemeinen Tarife“. Die Kommune erhielt diesen Nachlass also auf den kompletten, integrierten Preis (für den Netzzugang und die Belieferung inklusive der Abgaben und der Steuern).
Nach der Gesetzesänderung
Kommunen, die einen Konzessionsvertrag mit der Süwag Energie AG geschlossen haben, erhalten für kommuneneigene Lieferstellen, die in Niederdruck oder Niederspannung abgerechnet werden, nun einen Rabatt in Höhe von zehn Prozent auf den Netzzugang. Der Nachlass wird auch auf das Erdgas gewährt. Diesen Rabatt erhalten die Kommunen dank der Neuregelung auch, wenn sie von einem Fremdanbieter beliefert werden.
Grundlagen
Die Berechnung der Abschläge basiert auf einer Liste über rabattfähige Lieferstellen, die in den Jahren 2006 und 2007 von der Süwag Energie AG erstellt und von den Kommunen ergänzt wurde. Unsere Kommunalbetreuer geben einmal im Jahr eine aktuelle Bestandsliste an die Kommunen aus.









