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Was spiegelt der Energieausweis für Gebäude wider?

Der Energieausweis zeigt die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes anhand des berechneten Primärenergiebedarfs. Diesem berechneten Primärenergiebedarf werden zum Vergleich die Anforderungswerte der EnEV für Neubauten und modernisierte Altbauten gegenübergestellt. Das Herzstück des Energieausweises ist der Bandtacho, wie man ihn von Elektrogeräten, zum Beispiel Kühlschränken, kennt. Der obere Pfeil gibt Auskunft über den Endenergiebedarf, also die jährlich benötigte Energiemenge für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung. Der untere Pfeil zeigt den Primärenergiebedarf des Gebäudes. Er berücksichtigt zusätzlich zum Endenergiebedarf auch die so genannte „Vorkette“, also die Erkundung, Gewinnung, Verteilung und Umwandlung der jeweils eingesetzten Energieträger.

Welchen Nutzen hat der Energieausweis für Mieter oder Käufer einer Immobilie?

Mit Hilfe des Energieausweises können Sie einfach abschätzen, ob ein Objekt zukünftig niedrige oder hohe Betriebskosten haben wird. Das ist eine wichtige Entscheidungshilfe, die Sie zu Rate ziehen sollten, bevor Sie einen Miet- oder Kaufvertrag unterschreiben. Der Energieausweis informiert objektiv und ermöglicht es, den Energiebedarf von Gebäuden bundesweit zu vergleichen.

Welchen Nutzen hat der Energieausweis für Eigentümer einer Immobilie?

Der Energieausweis schafft Transparenz im Immobilienmarkt. Bei hohen Energiepreisen haben Immobilien mit nachgewiesen niedrigem Energiebedarf einen Wettbewerbsvorteil auf dem Immobilienmarkt bei Neuvermietung oder Verkauf. Darüber hinaus bewertet der Energieausweis die energetische Qualität des Gebäudes, zeigt ggf. Schwachstellen bei der Gebäudehülle und bei der Anlagentechnik auf und unterbreitet Vorschläge zur energetischen Modernisierung des Gebäudes.

Für welche Arten von Gebäuden ist ein Energieausweis erforderlich?

Ein Energieausweis ist für alle beheizten Gebäude nötig. Das betrifft Wohnhäuser ebenso wie Verwaltungsgebäude, öffentliche Gebäude oder Fabrikhallen. Ausnahmen gibt es unter anderem für denkmalgeschützte Gebäude, Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche, Stallungen, Gewächshäuser sowie für Ferienhäuser, die höchstens vier Monate im Jahr genutzt werden.

Welche Arten des Energieausweises gibt es?

Die EnEV sieht zwei Arten von Energieausweisen vor: den bedarfsorientierten und den verbrauchsorientierten Energieausweis. Während der bedarfsorientierte Energieausweis sich an dem tatsächlichen Energiebedarf eines Gebäudes orientiert, legt der verbrauchsorientierte Energieausweis den Energieverbrauch zugrunde, wobei dieser stark vom Nutzungsverhalten der Bewohner abhängt. Für neu zu errichtende oder umfangreich modernisierte Gebäude ist in jedem Fall ein bedarfsorientierter Energieausweis erforderlich.

Wann muss ein Energieausweis ausgestellt werden?

Bereits seit dem Jahr 2002 muss für jeden Neubau ein Energieausweis erstellt werden. Die neue Energieeinsparverordnung sieht vor, dass auch Interessenten, die eine Wohnung oder ein Gebäude mieten oder kaufen wollen, ein gültiger Energieausweis vorzulegen ist. Natürlich muss deshalb nicht bei jedem Mieterwechsel ein neuer Energieausweis erstellt werden. Die Energieausweise haben eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren.

Ab welchem Zeitpunkt muss ein Energieausweis ausgestellt werden?

In Deutschland wird der Energieausweis für bestehende Gebäude beginnend mit dem 1. Juli 2008 eingeführt. Dieses Datum gilt für Wohngebäude mit einem Baufertigstellungsjahr bis einschließlich 1965. Für später errichtete Wohngebäude ist der Energieausweis seit dem 1. Januar 2009 erforderlich.

Für welche Gebäude darf ein bedarfsorientierter Energieausweis ausgestellt werden?

Die Ausstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises ist für alle Gebäude zulässig, unabhängig von Größe, Alter und Nutzungsart.

Für welche Gebäude darf ein verbrauchsorientierter Energieausweis ausgestellt werden?

Verbrauchsorientierte Energieausweise sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, im Wesentlichen gilt:

Übergangsweise können bis zum 30. September 2008 für alle Arten von Wohngebäuden verbrauchsorientierte Energieausweise ausgestellt werden. Diese gelten dann 10 Jahre. Nach Ablauf der 10 Jahre darf ein verbrauchsorientierter Energieausweis für Wohngebäude nur ausgestellt werden, wenn

  • das Gebäude mindestens fünf Wohneinheiten besitzt,
  • der Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde,
  • das Gebäude bereits bei seiner Fertigstellung das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 erreicht hat,
  • das Gebäude nachträglich auf das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 gebracht wurde.

In allen Fällen müssen aber die Verbrauchsdaten für mindestens drei zurückliegende Jahre bekannt und anhand von Heizkostenabrechnungen, Rechnungen von Energielieferanten o.Ä. nachweisbar sein.

Welches Verfahren wird beim bedarfsorientierten Energieausweis angewandt?

Für den Bedarfsausweis erfolgt eine technische Analyse des Gebäudes und darauf basierend eine standardisierte Berechnung des Energiebedarfs. Es werden Gebäudehülle, die verarbeiteten Materialien und das Heizungssystem analysiert. Die Daten geben Aufschluss über die Gesamteffizienz des Gebäudes. Kurz gesagt: Er weist den rechnerischen Verbrauch einer Immobilie aus – unabhängig von der Nutzung. Denn der tatsächliche Verbrauch wird hierbei nicht berücksichtigt.

Welches Verfahren wird beim verbrauchsorientierten Energieausweis angewandt?

Anders als der bedarfsorientierte Ausweis stellt der Verbrauchsausweis den tatsächlichen Energieverbrauch je Quadratmeter/Jahr fest. Voraussetzung für die Ausstellung eines Verbrauchsausweises ist, dass die vollständigen Daten von mindestens drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren beziehungsweise Abrechnungsperioden vorliegen. Da sich bei dieser Art der Berechnung das Nutzerverhalten stark in den Ergebnissen spiegelt, können diese unter Umständen stark vom rechnerischen Bedarf abweichen.

Sieht der Energieausweis für alle Wohnungen eines Gebäudes gleich aus?

Ja, denn der Energieausweis wird immer für das gesamte Gebäude, nicht für einzelne Wohnungen ausgestellt. Er bewertet die Qualität der Außenhülle (Mauerwerk, Fenster, Dach usw.) und der Heizungsanlage. Der Ausweis bezieht sich immer auf das gesamte Gebäude.

Muss ich die im Energieausweis dargestellten Modernisierungsmaßnahmen umsetzen?

Der Energieausweis dient der Information und hat keine verpflichtende Wirkung. Trotzdem sollten Sie die Renovierungsempfehlungen ernst nehmen. Insbesondere wenn Ihrem Gebäude ein überdurchschnittlich hoher Energieverbrauch attestiert wird, können Sie durch entsprechende Modernisierungs-maßnahmen die Umwelt und Ihren Geldbeutel langfristig spürbar entlasten.

Behalten bereits ausgestellte Energieausweise vor Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung ihre Gültigkeit?

Wenn Ihr Gebäude in den letzten zehn Jahren errichtet wurde, liegt Ihnen ein Neubau-Energieausweis nach der bisherigen Fassung der Energieeinsparverordnung 2002 oder aber ein Wärmebedarfsnachweis nach der Wärmeschutzverordnung 1995 vor. Beide Dokumente gelten 10 Jahre ab ihrem Ausstellungsdatum. Auch behalten Energieausweise, die vor Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung für bestehende Gebäude auf Basis der bestehenden Energieeinsparverordnung 2002 erstellt wurden, 10 Jahre ihre Gültigkeit.

Was ist das Ziel des Energieausweises für Gebäude?

Ziel ist es, die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern. Der Energieausweis macht den Energiebedarf sichtbar und schafft damit Transparenz am Immobilienmarkt.

Bekomme ich als Kauf- oder Mietinteressent den Energieausweis ausgehändigt?

Ernsthafte Kauf- oder Mietinteressenten können verlangen, dass ihnen – zum Beispiel während der Besichtigung des Objektes - ein Energieausweis vorgelegt wird. Sie haben aber keinen Anspruch darauf, eine Kopie ausgehändigt zu bekommen.

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