Gemeinsamsindwirstärker

Einfach und flexibel – zuverlässig und schnell: Mit der Gründung einer gemeinsamen Betriebsgesellschaft durch die Kommune und die Süwag Wasser GmbH können betriebsgrößenabhängige Vorteile durch die Aufgabenbündelung realisiert werden. Denn die neue Gesellschaft arbeitet selbstständig und erbringt alle technischen und kaufmännischen Betriebsleistungen.

Es bleibt Ihr Eigentum

Die kommunale Entscheidungshoheit über Investitionen und die Finanzierung sowie Gebühren- und Beitragshoheit bleibt dabei unverändert. Darüber hinaus verbleiben die wasserwirtschaftlichen Anlagen im Eigentum der Kommune. Zugleich werden mit der Beteiligung des Privaten Synergien im Netzwerk und ein Wissenstransfer gewährleistet.

Wenn Sie mit uns eine gemeinsame Betriebsgesellschaft gründen, dann

  • behält Ihre Kommune alle Entscheidungs- und Kontrollrechte,
  • bleiben die Anlagen Eigentum Ihrer Kommune,
  • schaffen Sie Synergien durch die Nutzung eines neuen Netzwerkes sowie den eintretenden Wissenstransfer,
  • verbessern Sie durch den Personaleinsatz im Verbund die Versorgungsqualität und
  • entlasten Sie durch die Trennung von Kontrolle und Durchführung Ihre Verwaltung vom operativen Betrieb.
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