Konzessionsvertrag

Der Konzessionsvertrag - juristisch korrekt "Qualifizierter Wegenutzungsvertrag" - basiert auf § 46, Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und beinhaltet die Regelung von Energieversorgungsunternehmen mit Kommunen der Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen.

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