Stromkennzeichnung

Die Europäische Gemeinschaft hat die Stromkennzeichnung zum notwendigen Beitrag für einen verbesserten Verbraucherschutz erklärt und die Mitgliedsländer zur Einführung und Umsetzung verpflichtet. Der deutsche Gesetzgeber hat diese Vorgabe umgesetzt und im neuen Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verankert.

Alle Energieversorgungsunternehmen, die in Deutschland Endverbraucher mit Strom beliefern, müssen seit dem 15. Dezember 2005 ihre Kunden unter anderem auf den Jahresverbrauchsabrechnungen darüber informieren, wie und mit welchen Umweltauswirkungen ihr Strom erzeugt wurde. Diese Werte können dann mit den bundesweiten Werten verglichen werden. Entsprechend den Vorschriften des EnWG werden diese Daten spätestens zum 01. November eines Jahres mit den Werten des Vorjahres aktualisiert.

Für das Jahr 2010 stellt sich der Energieträgermix für Kunden der Süwag Energie AG rein rechnerisch wie folgt dar:

Kennzeichnung der Stromlieferung 2010



Gesamtunter-
nehmensmix der Süwag Energie AG
SüwagStrom BusinessNatur Kunden-
spezifischer Energiemix
Zum Vergleich: Bundesmix Deutschland
Kernenergie 20,5% 0,0% 20,2 % 24,5 %
Kohle 51,6 % 0,0 % 54,0 % 42,5 %
Erdgas 3,5 % 0,0 % 3,6 % 11,7 %
sonstige fossile Energieträger 0,0 % 0,0 % 0,0 % 3,3 %
Erneuerbare Energien, gefördert nach dem EEG 19,4 % 0,0 % 20,9 % 14,9 %
sonstige erneuerbare Energien 5,0 % 100,0 % 1,3 % 3,1 %
Umweltaus-
wirkungen
CO2 - Emissionen 603 g/kWh 0 g/kWh 632 g/kWh 494 g/kWh
Radioaktiver Abfall 0,0006 g/kWh 0, g/kWh 0,0005 g/kWh 0,0007 g/kWh

Stromkennzeichnung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz vom 07. Juli 2005. Angaben auf Basis der Daten für das Jahr 2010.

Stand der Information: Oktober 2011

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