WasändertsichfürelektrischeSpeicherheizungen?

Am 1. Oktober 2009 ist die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft getreten und sie nimmt jetzt auch das Heizen mit Strom ins Visier. Heizen mit Strom ist das Thema von §10a dieser Verordnung.

Durch diese novellierte Verordnung wird in den Medien häufig über ein generelles „Verbot“ von elektrischen Speicherheizungen ab dem Jahre 2020 berichtet. Dies ist so nicht zutreffend und trägt zunehmend zur Verunsicherung von Kunden bei.

Alles Wissenswerte zum Betrieb von elektrischen Speicherheizungen haben wir daher hier für Sie zusammengestellt.

Was ist die Kernaussage von §10a der EnEV 2009?

Für Eigenheime und für Wohngebäude mit bis zu fünf Wohneinheiten ändert sich nichts. Somit kann der Großteil der elektrischen Speicherheizungen aus heutiger Sicht unbegrenzt weiter betrieben werden. In Wohngebäuden mit mehr als fünf Wohneinheiten dürfen elektrische Speicherheizungen höchstens 30 Jahre lang betrieben werden.

Das heißt konkret:

  • Elektrische Speicherheizungen, die vor dem 1. Januar 1990 eingebaut wurden, können unabhängig von ihrem Alter bis spätestens 31. Dezember 2019 betrieben werden.
  • Für elektrische Speicherheizungen, die nach dem 1. Januar 1990 eingebaut wurden, gilt eine maximale Nutzungsdauer von 30 Jahren.
  • Wurden wesentliche Bauteile der Heizung modernisiert, darf die Heizung nach dem Modernisierungszeitpunkt weitere 30 Jahre lang betrieben werden.
  • Werden mehrere elektrische Speicherheizungen in einem Gebäude betrieben, ist das zweitälteste Gerät für die 30-Jahres-Frist maßgeblich.

Welche Gebäude sind nicht betroffen?

Alle Ein- und Mehrfamilienhäuser mit bis zu fünf Wohneinheiten sind von der Verordnung nicht betroffen.

Wohngebäude die mehr als fünf Wohneinheiten sind nicht betroffen, wenn diese bestimmten Kriterien erfüllen.

Im Einzelnen gilt:

  • Gebäude, die mindestens den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1995 entsprechen (das sind beispielsweise alle Häuser, deren Bauantrag nach dem 31. Dezember 1994 gestellt wurde, aber auch alle älteren Häuser, die entsprechend modernisiert wurden).
  • Gebäude, die weniger als 20 Watt Heizleistung pro Quadratmeter benötigen.
  • Gebäude, bei denen öffentlich-rechtliche Pflichten entgegenstehen, zum Beispiel örtliche Bebauungssatzung.
  • Gebäude, bei denen die Umrüstung auf andere Heizsysteme auch bei Inanspruchnahme möglicher Fördermittel wirtschaftlich nicht vertretbar ist*

* Die Kriterien zur Bestimmung der Wirtschaftlichkeit sind derzeit vom Gesetzgeber
noch nicht abschließend festgelegt.

Welche Gebäude sind betroffen?

Wohngebäude mit mehr als fünf Wohneinheiten, die nicht die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1995 erfüllen.

Nichtwohngebäude, die mehr als 500qm beheizte Nutzfläche haben und mindestens vier Monate pro Jahr auf mindestens 19°C beheizt werden.

Gibt es zeitgemäße Modernisierungskonzepte für elektrische Speicherheizungen?

Es ist problemlos möglich ältere elektrische Speicherheizungen durch moderne Speicherheizgeräte zu ersetzen. Die neuen Speicherheizgeräte sparen 10 bis 20 Prozent an Strom ein, sind ansprechend im Design und deutlich kleiner. Außerdem kann i.d.R. die vorhandene Stromverteilung mit Zähler, Sicherung und Zuleitung weiter verwendet werden, was ebenfalls erhebliche Kosten und Umbauaufwand einspart.

Auf welche Alternativen kann ich umstellen?

Sie müssen – oder wollen – auf ein anderes Heizungssystem umstellen? Dann ist dies eine gute Gelegenheit, dem Einsatz regenerativer Energien ein Augenmerk zu schenken. Es könnte zum Beispiel eine Wärmepumpe sein. Diese greift sehr effizient auf regenerative Ressourcen zurück. Sie nutzt zum Heizen kostenlose Umweltwärme aus dem Erdreich, aus dem Grundwasser oder aus der Außenluft. Durch den Wärmepumpeneffekt wird nur ein Drittel der Energie gegenüber der elektrischen Speicherheizung benötigt, um die gleichen Wärmemenge zu erzeugen. Dafür muss aber auch ein Wärmeverteilsystem, wie bei herkömmlichen Heizsystemen mit fossilen Brennstoffen installiert werden. Der Installationsaufwand, bei einer Umstellung auf ein anderes Heizsystem, ist mit erheblichen Kosten verbunden. Diese Variante bietet sich vor allem für elektrische Zentralspeicherheizungen an. Denn hier ist bereits ein Wärmeverteilsystem installiert.

Gibt es einfache Alternativen ohne Wärmeverteilsysteme?

Die elektrischen Speicherheizungen sind dezentrale Heizungssysteme. Klimageräte mit Wärmepumpenfunktion für jeden Raum sind ebenso dezentrale Heizsysteme und werden im Fachjargon als Klima-Split-Gerät bezeichnet. Im Heizfall wird der Außenluft Wärme entzogen, die dem Innengerät zugeführt und anschließend der Raumluft abgegeben wird. Durch den Wärmepumpeneffekt wird nur ein Drittel der Energie gegenüber der elektrischen Speicherheizung benötigt. Ein Wärmeverteilsystem ist dafür nicht notwendig.

An wen wende ich mich mit meinen Fragen?

Wir von der Süwag Energie AG beantworten gerne Ihre Fragen zur neuen EnEV 2009 und zur elektrischen Speicherheizung. Auch unsere Elektroheizungspartner vor Ort informieren Sie kompetent.

Weitere Informationen zur elektrischen Speicherheizung und eine Liste unserer Elektroheizungspartner haben wir für Sie unter Downloads bereitgestellt.

Ansprechpartner
Süwag Kundenservice
Schützenbleiche 9-11
65929 Frankfurt am Main
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