Wehrheim - 15.06.2010
Landgericht Frankfurt bestätigt Rechtsauffassung der Süwag Energie
Das Landgericht Frankfurt hat Ende Mai 2010 der Süwag Energie AG im Streit um die Stromnetzübergabe an die Überlandwerk Groß-Gerau GmbH (ÜWG) recht gegeben. Die Süwag Energie ist nur gegen Zahlung des Schätzwertes zur Herausgabe des ausschließlich zur Versorgung der Gemeinde Wehrheim notwendigen Stromnetzes verpflichtet. Sofern über den Schätzwert keine Einigung erzielt werden kann, ist - entsprechend dem Alt-Konzessionsvertrag - ein Schiedsgutachter mit der Ermittlung des Kaufpreises zu beauftragen. Die ÜWG kann beim Oberlandesgericht Frankfurt gegen das Urteil Berufung einlegen oder zusammen mit der Süwag Energie einen Schiedsgutachter beauftragen. Erst wenn sich beide Parteien geeinigt haben, muss das Stromnetz übergeben werden. „Damit hat sich das Gericht in vollem Umfang unserer Rechtsauffassung angeschlossen, die wir während der gesamten Verhandlungen mit der ÜWG vertreten haben“, stellt der Süwag Vorstandsvorsitzende Dr. Klaus-Peter Balthasar fest.
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Die Süwag Energie AG ist eine Regionalgesellschaft der RWE. Das knapp 5 200 Quadratkilometer umfassende Netzgebiet der Süwag Energie und ihrer Tochterunternehmen verteilt sich auf die vier Bundesländer Hessen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Bayern. In allen Bundesländern ist die Süwag-Gruppe mit Standorten vertreten und beschäftigt insgesamt rund 1 800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie über 100 Auszubildende. Jährlich werden etwa neun Milliarden Kilowattstunden Strom und rund drei Milliarden Kilowattstunden Erdgas abgesetzt. In den unternehmenseigenen Blockheizkraftwerken sowie den 16 naturnahen Laufwasserkraftwerken erzeugt das Unternehmen etwa 100 Millionen kWh Ökostrom pro Jahr.
















